Immobilien - Erwerbsnebenkosten

Der Erwerb einer Immobilie ist stets mit weiteren Kosten verbunden, welche zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen. Denn neben dem Kaufpreis fallen die so genannten Erwerbsnebenkosten an. Dieser Artikel widmet sich speziell diesem Thema und soll erläutern, welche weiteren Kosten durch den Kauf einer Immobilie entstehen, wofür sie anfallen, und wie hoch sie sind.

Zunächst einmal verdient der Fiskus an fast jeder Immobilientransaktion mit. Es ist die Rede von der Grunderwerbssteuer. Sie beläuft sich stets auf 3,5 Prozent vom jeweiligen Kaufpreis. Jedem Immobilienerwerb muss das Finanzamt in Form einer Unbedenklichkeitserklärung zustimmen, damit die Transaktion getätigt werden darf. Die Unbedenklichkeitserklärung informiert darüber, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass der Käufer in der Lage ist, die vollständige Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Eine Immobilie kann aber auch steuerfrei veräußert werden, wenn der Verkauf innerhalb der Familie in direkter Linie stattfindet.

Die Erwerbsnebenkosten umfassen auch die Notarkosten. Die Notarkosten sind in keinem Fall zu umgehen, weil in der BRD sämtliche Immobilienverkäufe notariell beglaubigt sein müssen. Teilweise fallen diese sogar schon im Voraus, also vor der Transaktion an, wenn zum Beispiel Kaufvertragsentwürfe erstellt werden müssen.

Beide Kostenblöcke zusammen belaufen sich in etwa auf rund 5 Prozent des Gesamtkaufpreises, weil die Notarkosten im Durchschnitt etwa bei 1,5 Prozent liegen. Im Übrigen ist es sehr interessant zu wissen, dass bei einer Immobilienfinanzierung die Erwerbsnebenkosten stets vom Käufer getragen werden müssen, die Banken finanzieren in der Regel nie über 100 Prozent des Kaufpreises.

Zu guter Letzt sollen noch die Maklerkosten erwähnt werden. Sollten nämlich Kosten für einen Immobilienmakler anfallen, so werden diese ebenfalls unter den Erwerbsnebenkosten erfasst. Dann können sich diese schnell auf gut 10 Prozent des Gesamtbetrages belaufen, denn 5 Prozent Maklerkosten sind durchaus möglich. Sollte ein Makler eine höhere Provision verlangen, so ist das in der Regel unüblich und sehr teuer. Gute Makler verlangen üblicherweise nicht mehr als 3,5 Prozent an Maklercourtage.

Henne Immobilien

 

Sie sind hier: Startseite<<Erwerbsnebenkosten